Inhaltsverzeichnis:
Einleitung: Warum ist die Lohnfortzahlung wichtig?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern finanzielle Stabilität, wenn sie aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können. Ohne diese Regelung wären viele Beschäftigte während einer Erkrankung finanziell stark belastet. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, sorgt dafür, dass Arbeitnehmer sich auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne sich um ihre Existenz sorgen zu müssen.
Darüber hinaus stärkt die Lohnfortzahlung das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie zeigt, dass Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter ernst nehmen und sie in schwierigen Zeiten unterstützen. Diese Regelung ist nicht nur ein Schutz für die Beschäftigten, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Arbeitsplätzen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen in diesem Bereich ernst nehmen, können langfristig von einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung profitieren.
Was ist eine Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgebern, das Gehalt eines Arbeitnehmers bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Sie ist im deutschen Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und dient dazu, die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern während einer Erkrankung zu gewährleisten.
Im Kern bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer trotz Krankheit weiterhin sein volles Gehalt erhält, ohne Abzüge oder Kürzungen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis beschäftigt ist. Wichtig ist, dass die Krankheit die Arbeitsfähigkeit tatsächlich einschränkt und der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit deshalb nicht nachgehen kann.
Die Lohnfortzahlung ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Schutzes in Deutschland und unterscheidet sich von anderen Leistungen wie dem Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Während das Krankengeld erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung greift, stellt die Lohnfortzahlung sicher, dass der Arbeitnehmer in den ersten Wochen der Krankheit keine finanziellen Einbußen erleidet.
Zusätzlich umfasst die Lohnfortzahlung nicht nur das Grundgehalt, sondern auch regelmäßige Zuschläge, wie etwa für Nachtarbeit oder Überstunden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer während der Krankheitsphase sein gewohntes Einkommen beibehält.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind. Auch befristete Arbeitsverträge und Ausbildungsverhältnisse fallen unter diese Regelung. Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um den Anspruch geltend zu machen.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine Krankheit verursacht sein, die nicht selbst verschuldet wurde.
- Die Krankheit muss dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht ausüben kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass auch Werkstudenten, Saisonarbeiter und Midijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen. Selbst bei kurzfristigen Beschäftigungen kann der Anspruch bestehen, wenn die vierwöchige Wartezeit eingehalten wurde.
Ausnahmen gelten für Personen, die auf selbstständiger Basis arbeiten oder in einem freien Dienstverhältnis stehen. Diese Gruppen sind nicht durch das Entgeltfortzahlungsgesetz abgesichert und müssen eigenständig für ihre Absicherung sorgen. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn die Krankheit absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Zusammengefasst: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist breit gefächert und bietet vielen Arbeitnehmern Schutz. Entscheidend sind jedoch die Einhaltung der Wartezeit und das Vorliegen einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit.
Welche Bedingungen gelten für die Lohnfortzahlung?
Für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Regelung fair und nachvollziehbar angewendet wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Bedingungen aufgeführt:
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit: Die Erkrankung muss so schwerwiegend sein, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Aufgaben nicht ausführen kann. Eine bloße Befindlichkeitsstörung reicht nicht aus.
- Unverschuldete Krankheit: Der Anspruch entfällt, wenn die Krankheit durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, wie etwa durch riskante Aktivitäten oder Gesetzesverstöße.
- Wartezeit: Der Arbeitnehmer muss mindestens vier Wochen ununterbrochen im Arbeitsverhältnis stehen, bevor ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
- Rechtzeitige Krankmeldung: Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die genaue Frist zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann vom Arbeitgeber festgelegt werden, beträgt jedoch in der Regel drei Kalendertage.
- Neue Erkrankung: Tritt eine erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten auf, besteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Regelung soll Missbrauch verhindern.
Zusätzlich können tarifliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen die gesetzlichen Regelungen ergänzen oder erweitern. Arbeitnehmer sollten daher ihre individuellen Arbeitsverträge prüfen, um mögliche Abweichungen zu erkennen.
Wie lange wird die Lohnfortzahlung gezahlt?
Die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und beträgt maximal sechs Wochen, also 42 Kalendertage. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Arbeitnehmer ihr volles Gehalt, einschließlich aller vertraglich vereinbarten Zuschläge. Diese Regelung gilt pro Krankheitsfall, sofern es sich um eine neue und nicht mit einer vorherigen Erkrankung zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit handelt.
Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf der sechs Wochen erneut krank, hängt die Dauer der Lohnfortzahlung davon ab, ob es sich um dieselbe oder eine andere Krankheit handelt:
- Neue Krankheit: Liegt eine völlig andere Erkrankung vor, beginnt die Frist von sechs Wochen erneut.
- Fortsetzungskrankheit: Handelt es sich um dieselbe Krankheit und tritt diese innerhalb von sechs Monaten erneut auf, besteht kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. In diesem Fall greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig auftreten. Hier wird die Lohnfortzahlung nicht verlängert, sondern bleibt auf die maximale Dauer von sechs Wochen begrenzt. Es ist also unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine oder mehrere Erkrankungen verursacht wird.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die genaue Dauer der Lohnfortzahlung im Blick zu behalten, um rechtzeitig zu planen, falls die Krankheitsphase länger andauert. Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit einer reduzierten Zahlung, dem sogenannten Krankengeld.
Was passiert nach Ablauf der Lohnfortzahlung?
Nach Ablauf der maximalen Dauer der Lohnfortzahlung von sechs Wochen endet die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt weiterzuzahlen. Ab diesem Zeitpunkt greift in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt sogenanntes Krankengeld. Dieses dient als finanzielle Unterstützung, fällt jedoch geringer aus als das reguläre Gehalt.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Dabei werden einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Krankenkasse und nicht mehr über den Arbeitgeber.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, auch bei langwierigen Erkrankungen eine gewisse finanzielle Absicherung zu erhalten.
Was müssen Arbeitnehmer beachten?
- Die Arbeitsunfähigkeit muss weiterhin regelmäßig durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.
- Arbeitnehmer sollten frühzeitig prüfen, ob zusätzliche Absicherungen, wie eine private Krankentagegeldversicherung, sinnvoll sind.
- Bei längerfristiger Krankheit kann es notwendig sein, mit dem Arbeitgeber über eine mögliche Rückkehr oder alternative Lösungen zu sprechen.
Zusammenfassend ist es wichtig, sich rechtzeitig über die finanziellen und organisatorischen Folgen nach Ablauf der Lohnfortzahlung zu informieren. Dies hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bestmöglich zu überbrücken.
Welche Verpflichtungen haben Arbeitnehmer bei Krankheit?
Arbeitnehmer haben bei einer Erkrankung klare Verpflichtungen, die sie gegenüber ihrem Arbeitgeber einhalten müssen. Diese Pflichten sind entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu gefährden und den reibungslosen Ablauf im Unternehmen sicherzustellen.
1. Unverzügliche Krankmeldung
Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber sofort über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies sollte idealerweise vor Beginn der regulären Arbeitszeit erfolgen. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informiert wird.
2. Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Spätestens ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auch verlangen, dass die Bescheinigung bereits früher eingereicht wird. Arbeitnehmer sollten sich über die internen Regelungen ihres Unternehmens informieren.
3. Fortlaufende Information bei längerer Krankheit
Bei einer länger andauernden Erkrankung sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber regelmäßig über den aktuellen Gesundheitszustand und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Jede Verlängerung der Krankheit muss durch eine neue ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
4. Rücksichtnahme auf die Genesung
Während der Krankheit sind Arbeitnehmer dazu angehalten, alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Aktivitäten, die im Widerspruch zur Erkrankung stehen, können den Anspruch auf Lohnfortzahlung gefährden.
5. Rückkehr an den Arbeitsplatz
Sobald die Arbeitsunfähigkeit endet, müssen Arbeitnehmer ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Eine verspätete Rückkehr ohne triftigen Grund kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist nicht nur für den Arbeitnehmer wichtig, sondern auch für den Arbeitgeber, um die betriebliche Planung sicherzustellen. Eine offene und rechtzeitige Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauensverhältnis zu stärken.
Sonderfälle bei der Lohnfortzahlung: Urlaub, Reha und mehr
In bestimmten Situationen gelten bei der Lohnfortzahlung besondere Regelungen, die von den üblichen Bedingungen abweichen. Diese Sonderfälle betreffen vor allem Krankheitszeiten während des Urlaubs, Rehabilitationsmaßnahmen und andere spezielle Umstände. Hier ist es wichtig, die Details zu kennen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Krankheit während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die Bescheinigung einreichen. Die nicht genutzten Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Rehabilitationsmaßnahmen
Bei einer medizinischen Rehabilitation (Reha) besteht ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern die Maßnahme von der Krankenkasse oder Rentenversicherung genehmigt wurde. Die Reha wird dabei wie eine Arbeitsunfähigkeit behandelt. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter, bevor die Krankenkasse Krankengeld übernimmt.
Arbeitsunfähigkeit durch Organspende
Wird ein Arbeitnehmer durch eine Organspende arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Spende freiwillig oder im Rahmen einer medizinischen Notwendigkeit erfolgt. Auch hier greift die Regelung der maximalen sechs Wochen.
Unfall im Ausland
Kommt es während eines Auslandsaufenthalts zu einer Erkrankung oder einem Unfall, besteht ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss jedoch sicherstellen, dass die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes nachgewiesen wird. Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitgeber frühzeitig informiert werden.
Besondere Umstände bei Schwangerschaft
Schwangere Arbeitnehmerinnen, die aufgrund von Komplikationen arbeitsunfähig werden, haben ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt zusätzlich zu den Regelungen des Mutterschutzes. Auch hier ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Die Kenntnis dieser Sonderfälle hilft Arbeitnehmern, ihre Rechte besser zu verstehen und korrekt einzufordern. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von klaren Regelungen, die eine faire Behandlung aller Beteiligten ermöglichen.
Was bedeutet eigenes Verschulden für die Lohnfortzahlung?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eigenes Verschulden verursacht wurde. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Krankheit oder Verletzung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten selbst herbeigeführt hat. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Gehalt weiterzuzahlen.
Was zählt als eigenes Verschulden?
- Vorsätzliches Verhalten: Wenn ein Arbeitnehmer absichtlich eine Situation herbeiführt, die zu einer Erkrankung oder Verletzung führt, wie etwa die Teilnahme an gefährlichen Auseinandersetzungen.
- Grobe Fahrlässigkeit: Dazu gehören Handlungen, bei denen grundlegende Vorsichtsmaßnahmen missachtet werden, wie z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Ignorieren von Sicherheitsvorschriften.
- Verbotene Aktivitäten: Wenn ein Arbeitnehmer an illegalen oder verbotenen Handlungen teilnimmt, die eine Erkrankung oder Verletzung verursachen, kann dies ebenfalls als eigenes Verschulden gewertet werden.
Was zählt nicht als eigenes Verschulden?
- Unfälle bei erlaubten Freizeitaktivitäten, wie Sport oder Reisen, solange diese Aktivitäten mit üblichen Risiken verbunden sind.
- Erkrankungen, die durch äußere Umstände verursacht werden, wie Infektionen oder Umwelteinflüsse, ohne dass der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt hat.
Nachweispflicht bei eigenem Verschulden
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf eigenem Verschulden des Arbeitnehmers beruht. Ohne eindeutige Beweise bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Arbeitnehmer sollten daher bei Unfällen oder Verletzungen alle relevanten Umstände dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassend gilt: Eigenes Verschulden kann den Anspruch auf Lohnfortzahlung ausschließen, doch die genaue Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab. Klare Kommunikation und eine sorgfältige Prüfung der Umstände sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie wird die Höhe der Lohnfortzahlung ermittelt?
Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Dabei wird das volle Bruttogehalt zugrunde gelegt, einschließlich aller regelmäßigen Zuschläge und Zulagen.
Welche Bestandteile werden berücksichtigt?
- Grundgehalt: Das monatlich vereinbarte Bruttogehalt.
- Zuschläge: Regelmäßige Zahlungen wie Nacht-, Feiertags- oder Schichtzuschläge.
- Provisionen: Wenn diese regelmäßig gezahlt werden und Bestandteil des Arbeitsvertrags sind.
- Überstundenvergütung: Nur, wenn Überstunden regelmäßig geleistet und vergütet werden.
Was wird nicht berücksichtigt?
- Einmalzahlungen: Boni, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld fallen nicht unter die Lohnfortzahlung.
- Unregelmäßige Zahlungen: Gelegentliche Zuschläge oder Prämien werden nicht einbezogen.
Berechnungsgrundlage bei variablen Einkommen
Für Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen, wie etwa bei Stundenlöhnern oder Provisionsabhängigen, wird ein Durchschnittswert ermittelt. Hierbei wird das Einkommen der letzten 13 Wochen (bei monatlicher Abrechnung: der letzten drei Monate) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Dieser Durchschnitt dient als Grundlage für die Lohnfortzahlung.
Steuer- und Sozialabgaben
Die Lohnfortzahlung unterliegt denselben Abzügen wie das reguläre Gehalt. Es werden also Steuern, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer erhält somit den Nettobetrag, der auch bei regulärer Arbeitsleistung ausgezahlt worden wäre.
Die genaue Berechnung der Lohnfortzahlung ist wichtig, um finanzielle Sicherheit während der Krankheitsphase zu gewährleisten. Arbeitnehmer sollten bei Unklarheiten Rücksprache mit der Personalabteilung halten, um mögliche Fehler zu vermeiden.
Tipps für Arbeitnehmer, um Missverständnisse zu vermeiden
Um Missverständnisse im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer einige wichtige Punkte beachten. Eine klare Kommunikation und das Einhalten bestimmter Verhaltensweisen können dazu beitragen, Probleme mit dem Arbeitgeber zu verhindern.
- Arbeitsvertrag prüfen: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig durch, um spezielle Regelungen zur Lohnfortzahlung zu kennen. Manche Verträge enthalten zusätzliche Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
- Interne Prozesse klären: Informieren Sie sich über die internen Meldewege in Ihrem Unternehmen. Klären Sie, ob es spezielle Ansprechpartner oder digitale Tools für Krankmeldungen gibt.
- Ärztliche Bescheinigungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sicher auf. Sie können als Nachweis dienen, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
- Fristen einhalten: Achten Sie darauf, alle gesetzlich oder betrieblich festgelegten Fristen für Krankmeldungen und Nachweise einzuhalten. Verspätungen können den Anspruch auf Lohnfortzahlung gefährden.
- Offene Kommunikation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, wenn sich die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit ändert. Dies zeigt Verantwortungsbewusstsein und erleichtert die Planung im Unternehmen.
- Relevante Dokumente prüfen: Kontrollieren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen während der Krankheitsphase. So können Sie sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt berechnet wurde.
- Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten oder Konflikten können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft wenden. Diese Experten können Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Mit diesen Tipps können Arbeitnehmer nicht nur Missverständnisse vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass sie ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung vollständig und korrekt wahrnehmen.
Fazit: Sicherheit durch klare Regeln zur Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bietet Arbeitnehmern eine essenzielle finanzielle Absicherung und schafft gleichzeitig klare rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber. Durch die gesetzlich geregelten Ansprüche wird sichergestellt, dass Beschäftigte in schwierigen gesundheitlichen Situationen nicht zusätzlich durch Einkommensverluste belastet werden.
Klare Regeln und transparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden. Unternehmen profitieren von einer strukturierten Handhabung, da sie Planungssicherheit und ein stabiles Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern gewährleisten können. Arbeitnehmer wiederum wissen, dass ihre Rechte geschützt sind, wenn sie die vorgeschriebenen Pflichten erfüllen.
Die Lohnfortzahlung zeigt, wie wichtig ein ausgewogenes System ist, das sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die der Arbeitgeber berücksichtigt. Diese Regelung stärkt nicht nur die soziale Sicherheit, sondern trägt auch zur langfristigen Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.
Abschließend lässt sich sagen: Klare und faire Regelungen zur Lohnfortzahlung schaffen Sicherheit für alle Beteiligten und fördern ein gesundes Arbeitsumfeld, in dem sich Arbeitnehmer auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne finanzielle Sorgen tragen zu müssen.
Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Was versteht man unter Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt eines Arbeitnehmers bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Sie dient der finanziellen Absicherung während der Genesung.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch, egal ob Vollzeit-, Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende oder Werkstudenten, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht und die Krankheit unverschuldet ist.
Wie lange gilt der Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Der Anspruch gilt für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall, sofern es sich nicht um eine Fortsetzungskrankheit handelt.
Was müssen Arbeitnehmer bei Krankheit beachten?
Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unverzüglich und korrekt über die Erkrankung informieren und spätestens nach drei Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was passiert nach Ablauf der Lohnfortzahlung?
Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen, das 70 % des Bruttoverdienstes (maximal 90 % des Nettogehalts) beträgt.